
Regelungen, die auch dann tragen, wenn sich etwas ändert.
Kennen Sie das?
„Was passiert mit meinen Anteilen im Erbfall?"
„Mein Mitgesellschafter möchte ausscheiden. Zu welchem Preis, und wer entscheidet das?"
„Wofür hafte ich als Geschäftsführer persönlich – und wie schütze ich mein Privatvermögen?"
„Wer führt mein Unternehmen, wenn ich für Wochen ausfalle – nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung?"
„Wir wachsen. Passt die GmbH noch – oder brauchen wir eine Holding?"
„Wie übergebe ich an meinen Sohn, ohne dass ein Großteil an das Finanzamt geht?"
Diese Fragen bleiben oft liegen, weil sie unangenehm sind – bis der Ernstfall eintritt.
Wir helfen Ihnen, Fragen zu klären, solange die Bedingungen offen sind und die Gestaltung möglich ist.
Gesellschaftsrecht und Vorsorgerecht
Was wir hier für Sie tun
Gesellschaftsvertrag und Rechtsform
Die meisten Gesellschaftsverträge regeln den Normalfall. Der Ausnahmefall – Ausscheiden, Erbfall, familiäre Trennung oder schwere Erkrankung eines Gesellschafters – steht selten drin. Genau dort entstehen die Sackgassen, aus denen es nur mit Vergleich oder Gericht wieder herausgeht.
- Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Beratung zur passenden Rechtsform und Gesellschafterstruktur
- Gesellschaftervereinbarungen mit Exit-Mechaniken: Vinkulierung, Drag/Tag, Deadlock, Good-Leaver / Bad-Leaver
- Prüfungsfeste Beschluss- und Protokoll-Sets
Geschäftsführerhaftung
Als Geschäftsführer haften Sie mit Ihrem Privatvermögen – für Steuer- und Sozialversicherungspflichten, für Zahlungen in der Krise, für einen verspäteten Insolvenzantrag. Der eigene Anstellungsvertrag und der D&O-Schutz haben oft Lücken, die im Krisenfall entscheiden.
- Prüfung Geschäftsführer-Vertrag
- Organhaftungs-Check: Pflichten, Delegation, D&O
- Verhaltensregeln in der Krise
Vorsorge für den Ernstfall
Fällt der Geschäftsführer für längere Zeit aus, verliert das Unternehmen schnell seine Handlungsfähigkeit: Konten sind gesperrt, Verträge bleiben liegen, Zuständigkeiten sind unklar. Wir unterstützen Sie, im Fall des Falles vorbereitet zu sein.
- Vorsorge-, Bank- und Generalvollmachten
- Patientenverfügung, digitaler Nachlass
- Notfallordner für Unternehmer – Vollmachten, Vertretung, Schlüsselpersonen
- Nachfolgefähigkeit Ihrer Satzung: Erbenklauseln, Abfindung, Vinkulierung, Stimmrechte
Testament und Unternehmensnachfolge
Privates Testament und Gesellschaftsvertrag müssen ineinandergreifen – sonst erbt jemand Anteile, den der Gesellschaftsvertrag gar nicht als Gesellschafter zulässt. Gleichzeitig entscheidet die Gestaltung darüber, ob die Nachfolge steuerlich tragbar bleibt oder das Unternehmen erheblich belastet.
In diesen Fragen arbeiten wir eng mit den Fachleuten von Jakob & Sozien zusammen.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Sie wollen über Ihr Anliegen mit uns sprechen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Feste Angebotspakete
- Ersteinschätzung Konflikt – Sachverhalt, Rechtslage, Handlungsoptionen, Kostenrahmen
- Forderungspaket – Mahnung, Anwaltschreiben, Klage und Vollstreckung aus einer Hand
- Gesellschafterstreit-Paket – Analyse Gesellschaftsvertrag, Verhandlung, Beschlussanfechtung